Der Name “Cognac” ist gesetzlich geschützt und deshalb dürfen ihn nur Weinbrände tragen, die aus Trauben der Region Cognacais und den angrenzenden Weinanbaugebieten von Charente-Maritime beziehungsweise Charente gebrannt worden sind. Einen guten Cognac genießt man am besten pur aus einem Cognacschwenker, da sich in ihm die vielseitigen Aromen am besten entfalten.